Welche Pflichten haben KRITIS-Unternehmen nach BSI-Gesetz und NIS2?
KRITIS-Betreiber müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer kritischen Dienstleistung umsetzen, diese regelmäßig nachweisen und erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Mit NIS2 weitet sich der Kreis der betroffenen Unternehmen aus und die Anforderungen an Risikomanagement, Meldewege und Verantwortlichkeit der Leitungsebene steigen. Ein erster Schritt ist daher die Klärung, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen überhaupt betroffen ist.